AKTUELLES ZUM BÜNDER MARKTPLATZ !!!

FDP Ratsmitglied Ernst Tilly
FDP Ratsmitglied Ernst Tilly

Viel Geld ins Wasser geworfen!

 

Der Bünder Planungsausschuss hat am Marktplatz eine Wasserfläche für 100.000 € beschlossen. Bei der hohen Verschuldung von Stadt und Land ist das unverantwortliche Verschwendung unserer Steuergelder. Für das Geld könnte man z.B. die Stadthalle sanieren, marode Straßen reparieren, Schulräume verbessern, soziale Ausgaben verstärken oder die Kürzungen im Sportbereich zurücknehmen.

 

Zweckmäßig ist die große Wasserfläche dort auch nicht: Im Winter friert sie zu (Schlinderbahn mit Unfallgefahr), Schüler verschmutzen sie, Plastiktüten vom Wochenmarkt werden hineingeweht. Wer soll sie sauber halten? Und wenn Eltern auf den geplanten Bänken nicht ständig auf ihre spielenden Kleinkinder aufpassen, entstehen Unfallgefahren.

 

Mich ärgert auch das Geeiere bei der Abstimmung. 7 Ja von SPD und Grünen, 1 Nein von Gronemeier FDP und sage und schreibe 7 Enthaltungen. Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass. Ratsmitglieder sind für Entscheidungen gewählt, nicht fürs Wegducken.

 

Ernst Tilly

Bünde


FDP Fraktionsvorsitzender Martin Lohrie
FDP Fraktionsvorsitzender Martin Lohrie

Bürgerbegehren und -entscheid sollen Planungen kippen !

 

Bericht von Rainer Grotjohann (Bünder Zeitung)

 

Bünde (BZ). Die FDP-Fraktion im Rat macht Ernst: Sie will die Umgestaltung des Marktplatzes in der jetzt geplanten Form über ein Bürgerbegehren stoppen. Und dabei geht es den Liberalen nicht nur darum, die im jüngsten Planungsausschuss mit denkbar knapper Mehrheit beschlossene Errichtung einer Wasserfläche zu verhindern.

 

Sie gehen jetzt aufs Ganze, machen Front gegen alle gestalterischen Elemente und die flankierenden Maßnahmen im Straßenbereich (Aufpflasterung der Marktstraße, Verengung der Hangbaumstraße, Kreisverkehr statt Ampelkreuzung).

 

»Dass der Marktplatz in einen funktionsfähigen Zustand gebracht werden muss, ist allerdings unumstritten. Dagegen richten wir uns nicht«, hielten FDP-Sprecher Martin Lohrie und sein Fraktionskollege Hans-Jürgen Gronemeier am Freitag fest. Beide verwiesen auf die Problematik der wegfallenden Parkplätze und die Notwendigkeit der Haushaltskonsolidierung. Dem von allen Parteien beschworenen Sparwillen spreche auch der Bau des Wasserbeckens mit Kosten von voraussichtlich mehr als 100 000 Euro Hohn. Für ein Bürgerbegehren benötigt die FDP der Gemeindeordnung NRW zufolge die Unterstützung von mindestens sieben Prozent der Einwohner. Sie müsste also etwa 3000 Unterschriften vorlegen. Und hat dafür nur noch bis zum 14. Juni Zeit. Denn der Beschluss des Planungsausschusses, gegen den die Freidemokraten jetzt Sturm laufen, datiert vom 14. März. Und spätestens drei Monate nach einem Rats- oder Ausschussentscheid muss ein Bürgerbegehren anlaufen.

 

»In den kommenden zwei Wochen müssen wir richtig Gas geben«, meinte Lohrie. Die Fraktion hat dem Bürgermeister mit Schreiben von gestern ihre Absichten mitgeteilt und die Verwaltung »um Hilfe bei der Durchführung und um eine Kostenschätzung« gebeten.

Die solle nicht nur Kosten einer reinen Sanierung beinhalten, »sondern darüber hinaus auch alle Folgekosten im Vergleich zu den Kostenauswirkungen der angefochtenen Entscheidung des Planungsausschusses«. 

Sollte die erforderliche Zahl an Unterschriften zusammen kommen, wäre der Rat gezwungen, über die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens zu entscheiden. 

Hält er den Antrag für rechtlich zulässig, müsste der nächste Schritt folgen: Vorbereitung eines Bürgerbescheids. Innerhalb von (wiederum) drei Monaten würden die Bürger aufgefordert, für oder gegen die Neugestaltung des Marktplatzes zu votieren. Während dieser Zeit dürfte mit der Umgestaltung nicht begonnen werden, das Verfahren wäre gestoppt. 

Die Kosten für einen Bürgerbescheid dürften im höheren fünfstelligen Bereich liegen. Auch das Zusammenlegen mit dem Termin der Bundestagswahl am 22. September würde die Kosten nicht wesentlich senken. Denn zur Bundestagswahl dürfen Bürger erst ab 18 Jahre, am Bürgerentscheid dürfen bereits 16-Jährige mitwirken. Der organisatorische Aufwand bei einer solchen »Doppelwahl« wäre beträchtlich.

Keine direkte Beteiligung der Wahlberechtigten gäbe es, wenn erstens die erforderliche Unterschriftenzahl nicht erreicht wird, wenn zweitens der Rat das Bürgerbegehren als unzulässig erklärt Oder drittens: Wenn sich im Stadtrat dem Bürgerbegehren anschließt, sich also eine Mehrheit für die Vorstellungen der FDP finden sollte.